Schule fertig.Und nun?

Mach doch etwas sinnvolles.

Dein FSJ im Christophorusstift.

Ein FSJ hilft dir, anderen Menschen und deine Mitarbeit natürlich auch unserem Haus.

Es ist vor allem auch eine Hilfe für deine Zukunftsplanung und bildet dich weiter.
Du kannst außerdem im FSJ eine fachgebundene Hochschulreife erlangen (diese wird in vielen Bundesländern anerkannt).
  • Ein FSJ dauert normalerweise 12 Monate.
  • In der Woche arbeiten unsere FSJ-ler 38,5 Stunden.

Was wir beitragen können:
  • Das Christophorusstift hat eine sehr gute Küche - dein Frühstück, Mittagessen und Kaffee ist für dich kostenlos.
  • 30 Tage im Jahr bekommst du Urlaub.
  • Wir ermöglichen dir 25 Seminartage (dazu sind wir sind verpflichtet) - auf denen du fachlich weitergebildet wirst und Berufsperspektiven entwickeln kannst. Die Fahrt- und Seminarkosten zahlt das Christophorusstift gerne.
  • Jeden 15. des Monats überweisen wir ein Taschengeld in Höhe von 423,- €.
  • Deine Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Berufsunfallversicherung wird von uns übernommen.
  • Natürlich bekommst du am Ende deines FSJ ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
  • Es freut uns, wenn du einen Tag bei uns hospitieren möchtest um dich entscheiden zu können, ob ein FSJ bei uns für dich in Frage kommt.
Übrigens - dein Kindergeld wird in der Regel weitergezahlt, solange du unter 26 Jahre alt bist.

Papierkram.
Was benötigen wir, wenn du dein FSJ im Christophorusstift absolvieren möchtest?
  • Wir benötigen eine Bewerbung von Dir. Dazu brauchen wir einen tabellarischen Lebenslauf, eine einfache Kopie deines letzten Schulzeugnisses und bei Bewerber:innen mit ausländischen Pass: eine Passkopie mit dem Aufenthaltsstatus und der Arbeitserlaubnis.
  • Zwischen Dir, dem Christophorusstift und dem Träger (Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.) wird eine Vereinbarung geschlossen.
    Für die Erstellung eines Vertrages schicken wir Dir einen Personalbogen, in dem folgenden Angaben abgefragt werden:
    Deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer, die Sozialversicherungsnummer, die du bei deiner Krankenkasse erfragen kannst, natürlich deine Bankverbindung für die Auszahlung des Taschengelds und die Mitgliedsbescheinigung in deiner gesetzlichen Krankenkasse sowie ein polizeiliches Führungszeugnis - die Gebühren dafür bekommst du erstattet.
  • Eine Kündigung ist immer möglich, und wenn es dir bei uns gefällt - eine Verlängerung ist es ebenfalls, um bis zu 6 Monate.
Du hast Interesse?
Das Christophorusstift freut sich auf Dich!


Bei allen weiteren Fragen schreibe mir eine Mail oder rufe mich an:
Katharina Kreth

t. 05121 - 693 430  ·  k.kreth@chr-hi.de